Kooperationsbedingungen

Allgemeine Kooperationsbedingungen mit der Firma SIGMAPAK S.C. vom 23-12-2013 ( sind bis die Stornierung oder Veränderung gültig)

  1. Der Auftraggeber erklärt, dass er mit der Zusammenarbeit mit der Firma SIGMAPAK S.C. die Handelsbedingungen akzeptiert, die in Allgemein Kooperationsbedingungen mit Firma SIGMAPAK vom 23.12.2013 enthalten sind.
  2. Firma SIGMAPAK S.C. erklärt, dass die Durchführung der Kundenbestellung kann mit Zusammenarbeit mit externen Firmen erfolgen. Die Firma SIGMAPAK S.C. übernimmt volle Verantwortung für die Firmen, mit deren sie kooperiert. Der Kunde ist damit ohne Vorbehalt einverstanden.
  3. Vertragsabschluss auf die Ausführung der Folienverpackungen erfolgt nach dem Eingang des Kundenauftrags mit:
    • genauer Beschreibung der Verpackung (Foliensorte, Materialstärke, Abmessungen)
    • akzeptiertem graphischen Projekt (unterschrieben) oder Zurücksendung einer E-Mail mit beigefügtem Projekt mit dem Text:
    • Ich akzeptiere das per E-Mail erhaltene Projekt vom … mit Anhang…
    • bei der Akzeptierung des Projekts per E-Mail müssen die Farbennummer nach PANTONE angegeben werden. Ansonsten können sich die Verpackungsfarben von Farben auf dem Projekt unterscheiden. In diesem Fall übernimmt die Firma SIGMAPAK S.C. für Übereinstimmung der Farben auf dem Druck keine Haftung.
    • außerdem eine Bestellung soll beinhalten: Menge der Verpackungen, Liefertermin, Lieferbedingungen,
    • bei der Erstbestellung ist es notwendig einzureichen: Firmenanschrift, Lieferadresse, Identifikationsnummer, Steuernummer.

    Wenn die o.g. Punkte nicht in der Bestellung beinhaltet werden, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden oder wird sich die Ausführungszeit verzögern.

  4. Beim Rücktritt vom Auftrag nach der Bestellung, wird die Firma SIGMAPAK S.C. den Auftraggeber mit vollen Kosten belasten d.h: die Kosten für ausgeübte bis dahin Arbeiten und gekauftes Material.
  5. Die Person, die die Bestellung unterschrieben oder bestätigt hat, aber ist nicht durch den Kunden dazu befugt, im Sinne des Artikels Art.103 3 Zivilgesetzbuch, trägt dafür die volle, persönliche Verantwortung.
  6. Nachdem Projekt Zusendung von Kunden, wird es überprüft durch unseren Graphiker, oder einen ernannten Graphiker von eine mit SIGMAPAK S.C. kooperierte Firma. Nach Prüfung wird das Projekt dem Kunden zur Freigabe zurückgeschickt.
  7. Wenn ein Cromalin vorbereitet wird, der Kunde akzeptiert es durch Unterschreiben. Akzeptiert werden: Farben, Abmessungen, Nutzmaß, Unterbringung der graphischen Elementen, Texte, Barcode.
  8. Akzeptiertes Cromalin wird als Muster für das Aufdrucken betrachtet. Fehlende Akzeptation verzögert die Ausführungszeit.
  9. Der Preis und die Ausführungszeit wird jedes Mal bei dem Auftrag festgestellt. Diese Daten werden in der Bestellungsformular eingetragen.
  10. Ausführungszeit einer Bestellung kann sich verlängern durch: Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Rohstoffs, Maschinenstörung, Streik, Naturkatastrophen. Wenn die Schwierigkeiten länger als 14 Tage dauern, kann der Kunde (laut polnisches Arbeitsrecht) vom Auftrag zurücktreten.
  11. Für das Anlieferungsdatum des Auftrags, wird der Tag angenommen, an dem die Ware dem Kunden  zur Verfügung gestellt wird. Wenn die bestellte Ware durch eine Spedition angeliefert wird, Firma SIGMAPAK S.C. übernimmt keine Verantwortung für Verzögerung oder für die Zerstörung dieser Ware durch Kurier- oder Speditionsfirmen.
  12. Bei der Lieferung frei Haus durch die Firma SIGMAPAK S.C. (durch die Nutzung der Dienstleistungen einer Spedition) ist der Kunde bei der Warenannahme verpflichtet, sie genau an mechanische Beschädigungen zu prüfen, die während des Transports entstehen konnten. Die Reklamation ist bis 3 Tage ab der Warenannahme möglich. In dem Fall muss der Firma SIGMAPAK S.C. der Lieferschein (mit genannten Schäden, unterschrieben durch den Speditionsfahrer und den Kunden) angereicht werden. Eine schriftliche Information (Reklamation) wird auch berücksichtigt.
  13. Die Verpackung wird jedes Mal zu den Eigenschaften der hergestellten Ware angepasst. Auf Wunsch des Kunden kann eine Spezialverpackung angewendet werden. In dem Fall die Kosten übernimmt der Kunde.
  14. Die Warenausgabe findet auf Lager der Firma SIGMAPAK S.C. oder auf Lager unserer kooperierten Firma statt. Die Angabe eines anderen Ortes muss schriftlich erfolgen und in der Bestellung eingetragen werden. Die Herausgabe unserer Ware dem Kunden wird durch das Unterschreiben der befugten Person des Käufers in einem Dokument bestätigt. Wenn die Ware einer Spedition übermittelt wird, muss der Kunde den Lieferschein bestätigen und auf der Grundlage dieser Bestätigung kann die Lieferung erfolgen.
  15. Die Vereinbarungen jeder Bestellung beinhalten die physikochemische Eigenschaften des Produktes und deren Toleranz (auch Mengentoleranz). Unsere Beutel und Folien werden mit + / – 3 mm Toleranz
  16. Die in Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist durch den Kunden einzuhalten. Die Zahlung erfolgt Bargeld oder per Überweisung auf angegebenes Konto. Andere Zahlungsmethode erfordert die Zustimmung der Firma SIGMAPAK S.C. Das Zahlungsdatum wird der Tag, an dem die Zahlung auf das Konto eingegangen ist. Bei der Zahlungsverzögerung ist der Lieferant zu Zinsanspruch berechtigt. Beim Kaufmannskredit oder bei der Transaktionsversicherung wird der Kunde verpflichtet zur Zusammenarbeit bei der Vorlage entsprechender Dokumente.
  17. Bei der Zahlungsverzögerung behält sich die Firma SIGMAPAK S.C. die Recht zur Aussetzung der Lieferung. Infolgedessen wird das Vollstreckungsverfahren oder die Korrekturmaßname gegen den Kunden angefangen.
  18. Der Käufer hat das Qualitätsgarantierecht, auf alle Produkte der Firma SIGMAPAK S.C., von 12 Monaten. Mengenabweichungen werden bis zu 7 Tage nach Anlieferung berücksichtigt.
  19. Die Reklamation eine Menge unter 1% der angelieferten Ware wird nicht berücksichtigt. Die Reklamation betrifft nur die beschädigte Ware. Die Firma SIGMAPAK S.C. vorbehält sich die maximalle materielle Verantwortung in der Höhe der gegebenen Bestellung.
  20. Bei schlechter Lagerung der Produkte von Firma SIGMAPAK S.C. wird die Garantie nicht gewährleistet. Die Ware muss trocken gelagert werden, in Temperaturen zwischen +5 bis 35°C, mindestens 1m von Heizungsgeräten, und nicht unter direktem Einfluss der Sonnenstrahlen.
  21. Die Reklamation kann nur anhand des Lieferscheins und der Etiketten mit Artikelname berücksichtigt werden. In dem Fall des Mangels einer do o.g. Dokumente oder nach dem Ablauf des Garantietermins kann die Reklamation nicht berücksichtigt werden.
  22. Die Reklamation soll schriftlich in der Gewährleistungsfrist gemeldet werden. Sie soll beinhalten: den Produkttyp, Menge und Beschreibung des erkannten Defekts.
  23. Bis zur Prüfung der Beschwerde, soll die reklamierte Ware: verpackt bleiben, mit Etiketten gekennzeichnet sein und soll vor Beschädigungen geschützt werden.
  24. Die reklamierte Ware kann ohne einer schriftlichen Genehmigung der Firma SIGMAPAK S.C. nicht zurückgegeben werden.
  25. Bei der Feststellung eines versteckten Fehlers ist der Kunde zur Unterbrechung des Produktionsvorgangs verpflichtet und soll unverzüglich die Firma SIGMAPAK S.C. schriftlich darüber informieren.
  26. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen geprüft. Dem Kunden wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt. Notwendigkeit weiterer Untersuchungen der beschädigten Ware in einem externem Labor, kann den o.g. Termin verlängern.
  27. Zur Behebung eventueller Streitigkeiten ist das Gericht der Firma SIGMAPAK S.C. zuständig. Alle Benachrichtungen und Erklärungen müssen schriftlich vorgelegt werden.
  28. Vorgestellte Bedingungen sind ein integrales Teil jedes Liefervertrags. Firma SIGMAPAK S.C. kann sich jedes Mal, bei der Ausführung einer Bestellung, auf deren Bestimmungen berufen.
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