Allgemeine Geschäftsbedingungen mit der Firma Sigmapak S.C. vom 23-12-2013 ( sind bis die Stornierung oder Veränderung gültig ).
- Der Auftraggeber erklärt, dass er mit der Zusammenarbeit mit der Firma SIGMAPAK S.C. die Handelsbedingungen akzeptiert, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Firma Sigmapak S.C. vom 23.12.2013 enthalten sind.
- Die Firma Sigmapak S.C. erklärt, dass die Durchführung der Kundenbestellung kann mit Zusammenarbeit mit externen Firmen erfolgen. Die Firma Sigmapak S.C. übernimmt volle Verantwortung für die Firmen, mit deren sie kooperiert. Der Kunde ist damit ohne Vorbehalt einverstanden.
- Der Vertragsabschluss über die Herstellung von Folienverpackungen erfolgt nach dem Eingang einer Bestellung, die mindestens folgendes enthält:
- Bestätigter Bestellartikel, in dem eine ausführliche Beschreibung der Verpackung (Material, Materialstärke, zusätzliche Elemente) zusammen mit dem Projekt und dem Schema der Verpackung mit den Abmessungen vorliegt.
- Freigegebenes Projekt / in Form eines unterzeichneten Proofs (Probeausdruck) oder Rücksende-E-Mail mit dem angehängten Projekt mit dem Text im Inhalt der E-Mail:
Das Projekt, das ich am (Tag) …(Uhrzeit)… per E-Mail erhalten haben, gebe ich hiermit frei. Einschließlich Anhang …
- Im Falle einer Projektfreigabe per E-Mail geben Sie bitte die Farbnummern gemäß der PANTONE-Palette an. Andernfalls können die Farben der Verpackung von den Farben des auf dem Computerbildschirm angezeigten Designs (JPG, PDF) abweichen.
In diesem Fall übernimmt die Firma Sigmapak S.C. für Übereinstimmung der Farben auf dem Druck keine Haftung.
- Die Bestellung sollte auch enthalten: die Menge, den Preis der VE, den Bestellpreis, den Liefertermin, die Lieferbedingungen, laut des Bestellformulars der Firma Sigmapak S.C.
- bei der Erstbestellung ist es notwendig einzureichen: Firmenanschrift, Lieferadresse, Identifikationsnummer, Steuernummer, Vollmacht für die Bestellung verantwortlichen Personen (falls vorhanden)
- Der Auftragsstatus ist gültig nach Eingang des Auftrags in Form eines gescannten Auftrags, der das Firmenstempel und die Unterschrift der bestellberechtigten Person enthält. Die gescannte Bestellung ist an die E-Mail Adresse von Sigmapak S.C. zu senden.
Wenn die o.g. Punkte nicht in der Bestellung beinhaltet werden, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden oder wird sich die Ausführungszeit verzögern.
- Beim Rücktritt vom Auftrag nach der Bestellung, wird die Firma SIGMAPAK S.C. den Auftraggeber mit vollen Kosten belasten d.h: die Kosten für ausgeübte bis dahin Arbeiten und gekauftes Material.
- Die Person, die die Bestellung unterschrieben oder bestätigt hat, aber ist nicht durch den Kunden dazu befugt, im Sinne des Artikels Art.103 § 3 Zivilgesetzbuch, trägt dafür die volle, persönliche Verantwortung gegenüber Sigmapak S.C.
- Nachdem Projekt Zusendung von Kunden, wird es hinsichtlich der Möglichkeit, der Aufdruck auf die bestellte Verpackung zu drucken, durch unseren Graphiker, oder einen ernannten Graphiker von einer mit SIGMAPAK S.C. kooperierten Firma überprüft. Nach Prüfung wird das Projekt dem Kunden zur Freigabe zurückgeschickt.
- Bei der Proof-Vorbereitung akzeptiert der Kunde das Projekt durch seine Unterschrift, was bedeutet, dass er folgendes akzeptiert:
- Farben
- Format
- Konfiguration der grafischen Elemente
- Texte
- EAN-Code.
Der digitale Testausdruck (Proof) simuliert nicht den Rasterpunkt, sondern dient zur Beurteilung der Farbe, des Drucklayouts und der Korrektheit von Texten. Der Nachweis ist auch eine Bestätigung der Gestaltungsannahmen mit ihrer technologischen Umsetzung. Bitte überprüfen Sie das Format, den EAN-Code und die Konfiguration der Grafikelemente. Proof spiegelt nicht die Farben im Pantone-System wider, daher werden die Farben möglicherweise gemäß dem Musterbuch angepasst. Aufgrund der Verwendung unterschiedlicher Geräte und Substrate kann es zu Farbunterschieden zwischen dem Proof und dem Zieldruck des Projekts auf der Druckmaschine kommen.
Aus technologischen Gründen befinden sich beim Flexodruck Mikropunkte auf den Druckplatten, die auf der Folie zu sehen sind. Die Mikropunkte haben einen Durchmesser von 0,3 mm und dienen der Farbabstimmung.
Für die unbemerkte Fehler übernimmt Sigmapak S.C. keine Haftung.
- Freigegebener Proof ist ein Druckmuster. Zulässige Farbabweichungen betragen ΔCMC = 2,5.
In besonderen Fällen kann der Kunde nach vorheriger Absprache mit Sigmapak S.C. am Druckfreigabe teilnehmen. Fehlende Freigabe verzögert die Ausführungszeit.
- Der Preis und die Ausführungszeit wird jedes Mal bei dem Auftrag festgestellt. Diese Daten werden in der Bestellungsformular eingetragen.
- Ausführungszeit einer Bestellung kann sich verlängern durch: Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Rohstoffs, Maschinenstörung, Streik, Naturkatastrophen. Wenn die Schwierigkeiten länger als 14 Tage dauern, kann der Kunde (laut polnisches Arbeitsrecht) vom Auftrag zurücktreten.
- Als Liefertermin gilt der Tag, an dem die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Wenn die Bestellung per Kurier an den Kunden geliefert werden soll, Sigmapak S.C. übernimmt keine Verantwortung für Verzögerung oder für die Zerstörung dieser Ware durch Kurier- oder Speditionsfirmen.
- Bei der Lieferung frei Haus durch die Firma SIGMAPAK S.C. (durch die Nutzung der Dienstleistungen einer Spedition) ist der Kunde bei der Warenannahme verpflichtet, sie genau an mechanische Beschädigungen zu prüfen, die während des Transports entstehen konnten. Die Reklamation ist bis 3 Tage ab der Warenannahme möglich. In dem Fall muss der Firma SIGMAPAK S.C. der Lieferschein (mit genannten Schäden, unterschrieben durch den Speditionsfahrer und den Kunden) angereicht werden. Eine schriftliche Information (Reklamation) wird auch berücksichtigt.
- Die Verpackung wird jedes Mal zu den Eigenschaften der hergestellten Ware angepasst. Auf Wunsch des Kunden kann eine Spezialverpackung angewendet werden. In dem Fall die Kosten übernimmt der Kunde.
- Die Warenausgabe findet auf Lager der Firma SIGMAPAK S.C. oder auf Lager unserer kooperierten Firma statt. Die Angabe eines anderen Ortes muss schriftlich erfolgen und in der Bestellung eingetragen werden. Die Herausgabe unserer Ware dem Kunden wird durch das Unterschreiben der befugten Person des Käufers in einem Dokument bestätigt. Wenn die Ware einer Spedition übermittelt wird, muss der Kunde den Lieferschein bestätigen und auf der Grundlage dieser Bestätigung kann die Lieferung erfolgen.
- Die Vereinbarungen jeder Bestellung beinhalten die physikochemische Eigenschaften des Produktes und deren Toleranz (auch Mengentoleranz).
Mengentoleranz beträgt +/- 15%
Maßtoleranzen:
+/- 3mm bis eine Breite von 190mm
+/- 6 mm bis eine Breite von 200 mm bis 350 mm
+/- 10mm über eine Breite von 350mm
Der Klebstoff auf dem Klebeband kann sich mit der Zeit abschwächen, d. H. die Klebkraft kann sich ändern.
- Die in Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist durch den Kunden einzuhalten. Die Zahlung erfolgt Bargeld oder per Überweisung auf angegebenes Konto. Eine andere Zahlungsweise erfordert die Zustimmung Sigmapak S.C. Das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem die Zahlung auf das Konto eingegangen ist. Bei der Zahlungsverzögerung ist der Lieferant zu Zinsanspruch berechtigt. Beim Kaufmannskredit oder bei der Transaktionsversicherung wird der Kunde verpflichtet zur Zusammenarbeit bei der Vorlage entsprechender Dokumente.
- Bei der Zahlungsverzögerung behält sich die Firma SIGMAPAK S.C. die Recht zur Aussetzung der Lieferung. Infolgedessen wird das Vollstreckungsverfahren oder die Korrekturmaßname gegen den Kunden angefangen.
- Die Firma Sigmapak S.C. gewährt für seine Produkte Qualitätsgarantien für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Datum ihrer Herstellung. Mengenabweichungen werden bis zu 7 Tage nach Anlieferung berücksichtigt.
- Die Reklamation eine Menge unter 1% der angelieferten Ware wird nicht berücksichtigt. Die Reklamation betrifft nur die beschädigte Ware. Die Firma SIGMAPAK S.C. behält sich die maximalle materielle Verantwortung in der Höhe der bestimmten Bestellung vor. Alle Ansprüche aus fehlerhafter oder vorzeitiger Ausführung der Bestellung, die den Wert der Bestellung überschreiten, werden nur berücksichtigt, wenn der Kunde die Höhe der Ansprüche klar beschreibt, bevor er die Bestellung durch Sigmapak S.C. annimmt.
- Bei Lagerung von Produkten unter ungeeigneten Bedingungen wird dem Kunden die Garantie nicht gewährleistet ( die Ware soll trocken gelagert werden, bei einer Temperatur von nicht weniger als +5°C und nicht mehr als 35°C, mindestens 1m von Heizungsgeräten, und nicht unter direktem Einfluss der Sonnenstrahlen.
- Die Reklamation kann nur anhand des Lieferscheins und der Etiketten mit Artikelname berücksichtigt werden. In dem Fall des Mangels einer do o.g. Dokumente oder nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist wird die Reklamation nicht berücksichtigt.
- Die Reklamation soll schriftlich in der Gewährleistungsfrist eingereicht werden. Sie soll beinhalten: den Produkttyp, Menge und Beschreibung des erkannten Defekts.
- Bis zur Prüfung der Beschwerde, soll die reklamierte Ware: verpackt bleiben, mit Etiketten gekennzeichnet sein und soll vor Beschädigungen geschützt werden. Ein Produkt, das bei der Prüfung der Beschwerde (aufgrund eines unsachgemäßen Schutzes oder einer unsachgemäßen Lagerung) beschädigt wurde, unterliegt nicht dem Beschwerdeverfahren.
- Die reklamierte Ware kann ohne einer schriftlichen Genehmigung der Firma Sigmapak S.C. nicht zurückgesandt werden.
- Bei der Feststellung eines versteckten Fehlers (die die weitere Verarbeitung beeinträchtigen) ist der Kunde verpflichtet, die Verarbeitung der Ware einzustellen und Sigmapak S.C. unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen geprüft. Dem Kunden wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt. Notwendigkeit weiterer Untersuchungen der beschädigten Ware in einem externem Labor, kann den o.g. Termin verlängern.
- Zur Behebung eventueller Streitigkeiten ist das Gericht der Firma SIGMAPAK S.C. zuständig. Alle Mitteilungen und Erklärungen müssen schriftlich vorgelegt werden. Wurden sie mündlich abgegeben, bedürfen sie für ihre Wirksamkeit der sofortigen schriftlichen Bestätigung.
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Vorgestellte Bedingungen sind ein integrales Teil jedes Liefervertrags. Die Firma Sigmapak S.C. kann sich jedes Mal, bei der Ausführung einer Bestellung, auf deren Bestimmungen berufen.